Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung der App Fleetbook der Schneider Electric GmbH
Für die Benutzung der Fleetbook App der Schneider Electric GmbH, Gothaer Str. 29, 40880 Ratingen, Amtsgericht Düsseldorf | HRB 47852 USt-IdNr. DE225673854 – im Folgenden kurz „SE“ - gelten folgende allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB):
1. „Fleetbook App“
1.1. SE stellt Endnutzern (zur besseren Lesbarkeit wird hier, wie auch in den gesamten AGB, das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind damit immer alle Geschlechter) unter dem Produktnamen „Fleetbook“ bzw. „Fleetbook App“ (im Folgenden „Fleetbook“) die Zugangstechnologie zur mobilen betrieblichen und privaten Nutzung von SE Flotten- und Ladedienstleistungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Fleetbook ermöglicht die Ladung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge (nachfolgend „Efzg“) an nichtöffentlichen und öffentlichen Ladestationen, sowie an der Wallbox zu Hause. Endnutzer können Mitarbeiter eines Kunden oder von einem Kunden benannte Dritte sein, die auf Grund vertraglicher Vereinbarung mit SE auf Kosten des Kunden laden (im Folgenden „Endnutzer eines Kunden“). Endnutzer können auch auf Grund vertraglicher Vereinbarung auf eigene Kosten Ladende sein (im Folgenden „private Endnutzer“).
1.2. Für die dienstliche Nutzung gelten vorrangig abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen zwischen SE und dem Kunden. Die Nutzung der App im Rahmen dieser Verträge ist unentgeltlich.
1.3. Für die private Nutzung von Flotten- und Ladedienstleistungen via Fleetbook entstehen gesonderte Kosten, die dem privaten Endnutzer in Rechnung gestellt werden. Die jeweils gültigen Preise kann der private Endnutzer über die App abfragen. Diese werden ihm vor dem jeweiligen Ladevorgang nochmals angezeigt und mit dem privaten Endnutzer abgerechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14Tagen zu zahlen.
1.4. Die aktuelle Version dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kann innerhalb der App und über folgende URL für die deutsche und englische Fassung unter https://www.se.com/de/de/about-us/le-gal/agb.jsp abgespeichert und ausgedruckt werden. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version, geht die deutsche vor. SE kann diese AGB jederzeit ändern. Der Nutzer wird darüber rechtzeitig informiert.
2. Nutzung Fleetbook
2.1. Der Endnutzer kann Fleetbook mit einem internetfähigen Smartphone nutzen.
2.2. Der Endnutzer erhält initial eine Mail mit einem Einladungslink zum Setzen eines persönlichen Passworts an die entsprechende, durch den Arbeitgeber bereitgestellte, Unternehmens-E-Mail-Adresse.
2.3. Durch die Nutzung der Fleetbook können von SE und bzw. oder dem Endnutzer
a) Funktionen und Anzeigen für das Suchen, Identifizieren und Ansteuern von Ladestationen
b) Funktionen und Anzeigen für die Durchführung und das Monitoring von Ladevorgängen von Efzg. an Ladestationen
c) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von standort- und ladestationsspezifischen Daten
d) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von abrechnungsrelevanten Daten
Über Fleetbook werden Daten von SE ermittelt und verarbeitet, um die vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere Abrechnungsleistungen, auch durch die dafür von dem Kunden beauftragte Organisationen und sonstige Dienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister) erbringen zu können.
2.4. Alle via Fleetbook über das Internet übertragenen Daten sind mittels SSL-Protokoll (Secure Sockets Layer Protocol) verschlüsselt. SSL ist der Industriestandard für den Transfer vertraulicher Daten über das Internet.
3. Nutzung von Ladestationen und zugehörigen Stellplätzen
Es gelten für die Nutzung von Ladestationen und zugehörigen Stellplätzen ansonsten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber und Eigentümer. Eine Haftung im Schadensfall ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Kontaktmöglichkeit
Dem Nutzenden steht bei Fragen folgender Support-Kontakt zur Verfügung: info@inno2fleet.com
5. Haftung
5.1. SE haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der App, für Schäden infolge einer Unterbrechung oder infolge von Unregelmäßigkeiten in der Nutzbarkeit der App. Für die Nutzbarkeit der Ladeinfrastruktur ist der Ladesäulenbetreiber zuständig. i2g haftet für die durch i2g, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Beschaffenheitsgarantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet i2g nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Fleetbook überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endnutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung von i2g ist ausgeschlossen.
5.2. Die statischen und dynamischen Informationen, die in Fleetbook angezeigt werden (vgl. Ziffer 2.3), insbesondere zur Verfügbarkeit von Ladestationen, erfolgen ohne Gewähr hinsichtlich deren Aktualität oder Richtigkeit. Die Informationen sind ferner abhängig vom Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen und können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
5.3. Der Endnutzer haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden gegenüber Dritten. SE haftet nicht für Schäden gegenüber Dritten, die durch den Endnutzer verursacht werden. Vertragliche Absprachen zwischen dem Endnutzer und SE gehen diesen AGB vor.
6. Datenschutzerklärung: Datenerhebung, -speicherung,-nutzung und -sicherheit
6.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Daten des Käufers für seine eigenen Zwecke gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. Der Käufer, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Bevollmächtigten werden alle auf den Verkäufer bezogenen Informationen und Daten sowie den Vertrag sicher verwahren.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht für alle Kunden
7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist Berlin.
7.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Endnutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR“) hat, nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem EWR verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7.3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nur so weit, wie dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
7.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen soll unter allen Umständen aufrechterhalten werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
7.5. Bei einer mehrsprachigen Version dieser Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.
1.1. SE stellt Endnutzern (zur besseren Lesbarkeit wird hier, wie auch in den gesamten AGB, das generische Maskulinum verwendet, gemeint sind damit immer alle Geschlechter) unter dem Produktnamen „Fleetbook“ bzw. „Fleetbook App“ (im Folgenden „Fleetbook“) die Zugangstechnologie zur mobilen betrieblichen und privaten Nutzung von SE Flotten- und Ladedienstleistungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Fleetbook ermöglicht die Ladung von Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge (nachfolgend „Efzg“) an nichtöffentlichen und öffentlichen Ladestationen, sowie an der Wallbox zu Hause. Endnutzer können Mitarbeiter eines Kunden oder von einem Kunden benannte Dritte sein, die auf Grund vertraglicher Vereinbarung mit SE auf Kosten des Kunden laden (im Folgenden „Endnutzer eines Kunden“). Endnutzer können auch auf Grund vertraglicher Vereinbarung auf eigene Kosten Ladende sein (im Folgenden „private Endnutzer“).
1.2. Für die dienstliche Nutzung gelten vorrangig abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen zwischen SE und dem Kunden. Die Nutzung der App im Rahmen dieser Verträge ist unentgeltlich.
1.3. Für die private Nutzung von Flotten- und Ladedienstleistungen via Fleetbook entstehen gesonderte Kosten, die dem privaten Endnutzer in Rechnung gestellt werden. Die jeweils gültigen Preise kann der private Endnutzer über die App abfragen. Diese werden ihm vor dem jeweiligen Ladevorgang nochmals angezeigt und mit dem privaten Endnutzer abgerechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 14Tagen zu zahlen.
1.4. Die aktuelle Version dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kann innerhalb der App und über folgende URL für die deutsche und englische Fassung unter https://www.se.com/de/de/about-us/le-gal/agb.jsp abgespeichert und ausgedruckt werden. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version, geht die deutsche vor. SE kann diese AGB jederzeit ändern. Der Nutzer wird darüber rechtzeitig informiert.
2. Nutzung Fleetbook
2.1. Der Endnutzer kann Fleetbook mit einem internetfähigen Smartphone nutzen.
2.2. Der Endnutzer erhält initial eine Mail mit einem Einladungslink zum Setzen eines persönlichen Passworts an die entsprechende, durch den Arbeitgeber bereitgestellte, Unternehmens-E-Mail-Adresse.
2.3. Durch die Nutzung der Fleetbook können von SE und bzw. oder dem Endnutzer
a) Funktionen und Anzeigen für das Suchen, Identifizieren und Ansteuern von Ladestationen
b) Funktionen und Anzeigen für die Durchführung und das Monitoring von Ladevorgängen von Efzg. an Ladestationen
c) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von standort- und ladestationsspezifischen Daten
d) Funktionen und Anzeigen für die Verwaltung von abrechnungsrelevanten Daten
Über Fleetbook werden Daten von SE ermittelt und verarbeitet, um die vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere Abrechnungsleistungen, auch durch die dafür von dem Kunden beauftragte Organisationen und sonstige Dienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister) erbringen zu können.
2.4. Alle via Fleetbook über das Internet übertragenen Daten sind mittels SSL-Protokoll (Secure Sockets Layer Protocol) verschlüsselt. SSL ist der Industriestandard für den Transfer vertraulicher Daten über das Internet.
3. Nutzung von Ladestationen und zugehörigen Stellplätzen
Es gelten für die Nutzung von Ladestationen und zugehörigen Stellplätzen ansonsten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber und Eigentümer. Eine Haftung im Schadensfall ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
4. Kontaktmöglichkeit
Dem Nutzenden steht bei Fragen folgender Support-Kontakt zur Verfügung: info@inno2fleet.com
5. Haftung
5.1. SE haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der App, für Schäden infolge einer Unterbrechung oder infolge von Unregelmäßigkeiten in der Nutzbarkeit der App. Für die Nutzbarkeit der Ladeinfrastruktur ist der Ladesäulenbetreiber zuständig. i2g haftet für die durch i2g, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Beschaffenheitsgarantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet i2g nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Fleetbook überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endnutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung von i2g ist ausgeschlossen.
5.2. Die statischen und dynamischen Informationen, die in Fleetbook angezeigt werden (vgl. Ziffer 2.3), insbesondere zur Verfügbarkeit von Ladestationen, erfolgen ohne Gewähr hinsichtlich deren Aktualität oder Richtigkeit. Die Informationen sind ferner abhängig vom Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen und können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
5.3. Der Endnutzer haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden gegenüber Dritten. SE haftet nicht für Schäden gegenüber Dritten, die durch den Endnutzer verursacht werden. Vertragliche Absprachen zwischen dem Endnutzer und SE gehen diesen AGB vor.
6. Datenschutzerklärung: Datenerhebung, -speicherung,-nutzung und -sicherheit
6.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Daten des Käufers für seine eigenen Zwecke gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. Der Käufer, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Bevollmächtigten werden alle auf den Verkäufer bezogenen Informationen und Daten sowie den Vertrag sicher verwahren.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht für alle Kunden
7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist Berlin.
7.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Endnutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im europäischen Wirtschaftsraum (nachfolgend „EWR“) hat, nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem EWR verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7.3. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nur so weit, wie dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
7.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen soll unter allen Umständen aufrechterhalten werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
7.5. Bei einer mehrsprachigen Version dieser Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.