Während fossile Rohstoffe in Kriegen als Druckmittel genutzt werden, steuert die Welt auf weitreichende und zerstörerische Klimaauswirkungen zu. Um selbst gesteckte Emissionsreduktionsziele zu erreichen, ist die Dekarbonisierung von Energie und Mobilität für viele Unternehmen der Schlüssel zu einer von fossilen Energieträgern unabhängigeren Zukunft. Zwei Trends befruchten sich dabei gegenseitig: die erhöhte Nachfrage im Bereich der erneuerbaren Energien, besonders Photovoltaikstrom, und das massive Interesse an E-Mobilität. Gerade in Zeiten, in denen Energie ein heiß diskutiertes Gut ist und Stromkosten immens steigen, freuen sich jene, die ihren eigenen Strom produzieren und noch dazu ein Elektroauto fahren.
Die privaten Haushalte können die Vorteile des erhöhten Eigenverbrauchs für sich nutzen. Je höher der Anteil an generiertem PV-Strom ist, der selbst konsumiert wird, desto weniger Strom muss aus dem Netz einkauft bzw. ins Netz einspeist werden. Durch das PV-Laden des Elektrofahrzeugs mit passender intelligenter Wallbox kann der Eigenverbrauch des Solarstroms gesteigert und Geld gespart werden. Natürlich setzt dies voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt angeschlossen ist, an dem PV-Strom zur Verfügung steht. Andernfalls ist ein Energiespeicher notwendig. In beiden Fällen stellt sich die Frage, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Rückvergütung von Stromkostenberücksichtigen müssen, wenn der Firmenwagen mit PV-Strom geladen wird.
Der Arbeitgeber legt bei seiner Steuererklärung die Nachweise der Arbeitnehmenden über geladene Strommengen der Arbeitnehmenden zu Hause vor. Zudem sollte der jeweils zugrunde gelegte kWh-Preis(evtl. anteiliger Grund- und Arbeitspreis) durch Vorlage des Stromliefervertrages oder die jährliche Stromabrechnung der Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber bei einer evtl. Prüfung des Finanzamts vorgelegt werden können.
Im Status Quo rückvergüten Arbeitgeber unabhängig von den Stromentstehungskosten der PV-Anlage seitens des Arbeitnehmers die Ladekosten auf Basis des Netzbezugspreises, der an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Um verbrauchsscharf abrechnen zu können, bedarf es einer MiD und eichrechtskonformen Wallbox. Um den Prozess möglichst einfach zu gestalten, empfiehlt inno2fleet ein smartes System, das entsprechende Ladevorgänge automatisch im Hintergrund verfolgt und monatliche Reports erstellt, die dann zur automatisierten Rückvergütung der entstandenen Kosten bereitstehen. inno2fleet bietet ein solches System an. Es steht jedoch die Frage im Raum, ob der Arbeitnehmer bei den aktuell hohen Stromkosten den regulären Netzbezugspreis vom Arbeitgeber als steuerfreien Auslagenersatz (es findet kein Gewerbe statt) rückvergütet bekommen sollte, während dank der eigenen PV-Anlage geringere Stromentstehungskosten anliegen.
Eine Mischkalkulation, die die Stromgestehungskosten, inklusive der Abschreibung der PV-Anlage berechnet, bedeutet erheblichen Mehraufwand für Arbeitnehmer- und geber sowie die Finanzverwaltung. Im Sinne einer effektiven Steuerverwaltung und prozessvereinfachenden Logik sollte daher nach Aussage einiger Finanzbehörden und Rechtsanwälte der Netzbezugspreis verwendet werden. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn nachzuweisen ist, dass es technisch nicht möglich ist, das Fahrzeug mit nicht eigenproduziertem Strom zu laden.
Doch auch in diesem Fall stehen Arbeitgeber vor der Aufgabe die individuelle Situation je Mitarbeiter:in einzeln zu bewerten, schließlich hängt der Stromentstehungspreis von den Investitionskosten der jeweiligen Anlagen ab. Ein Aufwand, den inno2fleet seinen Kunden:innen nicht empfehlen kann.
Wenn der Arbeitgeber eigenproduzierten Strom als Grundlage des Auslagenersatzes nutzen möchte, muss er wissen, welche Nachweismaßstäbe einzuhalten sind, oder ob eine Mischkalkulation von eigenproduziertem und zugekauftem Strom anerkannt wird. Dies hängt bis zu rechtsverbindlichen Aussagen im Ermessen der Finanzverwaltung. Das kleinstmögliche Risiko für Arbeitgeber entsteht durch die bestmögliche Erfassung der PV-Strom-Anteile anhand geeigneter eichrechtskonformer Hardware. Ein Unterfangen, das empirisch nur dann sinnvoll ist, wenn tagsüber geladen wird oder nachts mithilfe einer Pufferbatterie, die den PV-Strom des Tages speichert.
Wichtig ist, dass Flottenbetreiber kompetente Ansprechpartner haben, die mit allen etwaigen Fragen der eigenen Mitarbeiter zum Thema E-Mobilität umgehen können. In Steuerfragen rät inno2fleet in seinen Projekten klar dazu Expertise seitens der präferierten Wirtschaftsprüfung oder Steuerkanzlei einzuholen. Dieser Text ersetzt KEINE fachliche Steuerberatung. Für alle anderen Themen rund um die betriebliche E-Mobilität steht inno2fleet bereit und hilft bei der Umsetzung. Von der strategischen Beratung über die Auswahl der Hardware bis hin zum operativen Betrieb zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs. inno2fleet elektrifiziert Flotten.