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16.2.2024

Driving Sustainability: CSRD-Compliance für Ihre Unternehmensflotte

Die Europäische Union hat mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, um die Transparenz, Vergleichbarkeit und Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu stärken. Gemäß der CSRD werden rund 50.000 in der EU ansässige Unternehmen verpflichtet sein, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Die Berichtspflichten treten ab 2024, abhängig nach verschiedenen Unternehmenskriterien, stufenweise in Kraft. Da die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun als integraler Bestandteil des Geschäftsberichts vorgeschrieben ist, müssen die Unternehmen verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Environmental (Umwelt)-, Social (Sozial)- und Governance-Kriterien (ESG) offen darlegen. Dabei müssen die Datenerhebungsprozesse mit den Grundsätzen des "European Sustainability Reporting Standard" (ESRS) übereinstimmen, der ab Januar 2024 als Rahmen für die Einhaltung der CSRD dient. Bei der Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen (THG) sollten Unternehmen die ESRS-Leitlinien beachten, insbesondere den ESRS-Standard E1 zum Klimawandel. Dies beinhaltet die Einhaltung der Grundsätze, Anforderungen und Richtlinien gemäß dem “GHG Protocol Corporate Standard” und “GRI 305”, die direkt mit den Spezifikationen des GHG-Protokolls übereinstimmen.

Wie wirken sich die Flottenemissionen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus?

Die von den Unternehmensflotten verursachten Emissionen müssen nun im Rahmen dieses Berichtsstandards erfasst werden. Damit muss das Flottenmanagement zukünftig die durch die Verbrenner-Flotte verursachten Emissionen transparent kommunizieren.

Flotten- und Mobilitätsemissionen fallen unter die folgenden Kategorien:

- Scope 1: Emissionen umfassen direkte Emissionen, die aus Quellen stammen, die einer Organisation gehören oder von ihr kontrolliert werden. Darunter fallen die verursachten Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

- Scope 2: Emissionen umfassen indirekte Emissionen, die aus eingekaufter Energie stammen, insbesondere Strom, der bspw. von Elektrofahrzeugflotten während geschäftsbedingter Kilometer verbraucht wird.

- Scope 3: Emissionen bestehen aus indirekten Emissionen aus Quellen, die sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle der Organisation befinden, wie z. B. Pendelkilometer der Mitarbeitenden und Geschäftsreisen.

In Charge to change: Der Einfluss der Flottenelektrifizierung auf die Emissionskalkulation

Die Elektrifizierung des Fuhrparks bietet zahlreiche Vorteile, die mit den Kriterien der CSRD und den weiter gefassten Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen. Durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge können Unternehmen ihre direkten Scope-1-Emissionen erheblich reduzieren, da Elektrofahrzeuge im Betrieb keine direkten Emissionen erzeugen. Dies hilft den Unternehmen nicht nur bei der Einhaltung der Berichtspflichten, sondern zeigt auch ihr Engagement für den Umweltschutz und ihre unternehmerische Verantwortung.

Weiterhin können durch eine ausschließliche Nutzung von Grünstrom zum Laden der E-Flotte, die Scope 2Emissionen reduziert werden und damit die Gesamtemissionen der Flotte eliminiert werden. Um eine vollständige Dekarbonisierung des Fuhrparks sicherzustellen, müssen die E-Fahrzeuge folglich ausschließlich mit Ökostrom betrieben werden. Dies gelingt durch Ökostrom-Verträge an den Standorten oder auch durch den Aufbau von erneuerbaren Energiemaßahmen auf dem Firmengelände. Auf diese Weise können Unternehmen ihre Elektroflotten mit sauberer Energie versorgen und so ihren gesamten ökologischen Fußabdruck erheblich verkleinern und ihre Nachhaltigkeitsbilanz stärken.

Wie Sie Emissionsreduktionsziele für Ihre Unternehmensflotte festlegen

Um die Emissionen effektiv zu reduzieren und den Übergang zu einer elektrifizierten Flotte zu bewältigen, brauchen Unternehmen einen klar definierten und strategischen Ansatz für zukünftige Ziele. Die Einführung von Elektrofahrzeugen in den Fuhrpark erfordert die sorgfältige Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Dazu gehören u.a. die Bewertung der Machbarkeit der Elektrifizierung bzgl. verschiedener Fahrzeugtypen, Nutzergruppen und Mobilitätsanforderungen, die Berücksichtigung der Leasinglaufzeiten der aktuellen Verbrenner-Flotte und die Planung der erforderlichen Ladeinfrastruktur. Diese Faktoren müssen unter anderem mit den bestehenden Nachhaltigkeitskriterien in Einklang gebracht und in einen definierten Zeitrahmen, z. B. das nächste Jahrzehnt, eingeordnet werden.

Die Elektrifizierung des Fuhrparks ist zu einer wesentlichen Maßnahme für Unternehmen geworden, um nicht nur die Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, sondern vor allem ihre direkten Emissionen zu eliminieren.  Durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen und Lösungen für erneuerbare Energien können Unternehmen nicht nur ihren Berichtspflichten nachkommen, sondern auch den ökologischen Wandel vorantreiben und sich einen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend umweltbewussten Markt sichern.

Mit inno2fleet unterstützen wir Sie gerne bei der Definition Ihrer eigenen Dekarbonisierungsstrategie für Ihren Fuhrpark.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Lisa Ismar
Sustainable Mobility Consultant │ Über 3 Jahre Industrieerfahrung │ Expertin für Nachhaltigkeit, Fuhrparkelektrifizierung & Business Strategien │ BSc. und MSc. In Maschinenbau & Kommunikationswissenschaften
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